Führerscheinklassen
Unsere fundierte Ausbildung und ständige Weiterbildung für Kraftfahrzeuge erfolgt in den Führerscheinklassen A / A1 / A2 / AM / B / B96 / B196 / B197 / BE.
Sicherheit in Deiner Ausbildung ist für uns das oberste Gebot.
Starte jetzt mit Deiner Führerscheinausbildung – wir freuen uns mit Dir gemeinsam zu fahren und Dich sicher zu Deinem Führerschein zu begleiten.
Führerscheinklassen im Überblick
Auto - Führerscheinklassen im Detail:
Klasse B (Pkw)
- bis 3.500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3.500 kg)
- beim „Begleiteten Fahren“
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“,„Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen
AM / L
Klasse B96
- über 750 kg (Kombination max. 4.250 kg)
Mindestalter
- beim „Begleiteten Fahren“
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“,„Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen
AM / L
Klasse BE
- bis 3500 kg
- beim „Begleiteten Fahren“
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“,„Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen
AM / L / B96
B197
- Prüfung auf Fahrzeuge der Klasse B oder B17 mit Automatikgetriebe
- Führen von Schaltgetrieben ohne Einschränkung durch Fahrerschulung von 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe und 15min „Prüfung“ mit eurem Fahrlehrer
- Aushändigung einer Schaltkompetenz nach bestehen der Testfahrt, diese berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe
Achtung: evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen.
B78
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge (außer A1 A2, A)
- bis 3.500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- nur Automatik-Autos
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- über 750 kg (Kombination max. 3.500 kg)
- beim „Begleiteten Fahren“
- bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“,„Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen
AM / L
Zweirad | Motorrad - Führerscheinklassen im Detail:
Klasse AM
Fahrzeugart
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor / anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter
15 Jahre
Klasse A1
Fahrzeugart
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg
2. Dreirädrige Krafträder
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
Mindestalter
Eingeschlossen
AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossen
AM / A1
Klasse A
- mehr als 45 km/h
- über 50 cm³
2. Dreirädrige Krafträder
- mehr als 45 km/h
- über 50 cm³
- mehr als 15 kW
Mindestalter
b) 21 Jahre – drei rädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW
c) 20 Jahre – Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
Eingeschlossen
AM / A1 /A2
B196
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- max. 0,1kW/kg.
Achtung: die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig.
- Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse
- Antragstellung bei der Führerscheinstelle
- Fahrerschulung Theorie und Praxis