Dein „Hänger“- Führerschein bei der Fahrschule Blau-Weiss

Ein Anhänger ist im Verkehrswesen ein Wagen, der keinen eigenständigen Antrieb hat und deshalb in der Regel von einem Kfz gezogen wird.

Man nennt ihn kurz im Sprachgebrauch bei uns auch “Hänger“.

Das Wichtigste für Dich zusammengefasst

B (Pkw)

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg.
Wenn der Anhänger über 750 kg wiegt, darf die Summe des Gesamtgewichts aus Pkw und Anhänger maximal 3.500 kg betragen.

B96

Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg bis 3.500 kg
Die Summe des Gesamtgewichts aus Pkw und Anhänger bis maximal 4.250 kg

BE

Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 750 kg und 3.500 kg

Alter Klasse 3 Führerschein vor 1999

Zugfahrzeug bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger bis 11 t Gesamtgewicht. Also im Gespann bis zu 18,5 t zulässiges Gesamtgewicht.